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Audi 80 LS

swen-uwe ⌂ @, Sonntag, 14.12.2003, 11:16 (vor 7436 Tagen) @ Lukas

Hallo Lukas,
du darfst in Deinen Wagen nur den Originalen Motor mit gleichem Kennbuchstaben, gleicher Leistung und gleichem Hubraum einbauen. Wenn ein anderes Getriebe eingebaut werden soll aendert sich u.U. auch die Hoechstgeschwindigkeit. Wenn andere Motoren, Bremsen oder Getriebe eingebaut werden sollen, muss man theoretisch immer ein Vollgutachten machen lassen. Das sind naemlich aenderungen am Fahrzeug die zum erloeschen der Betriebserlaubnis fuehren.

Die Frage ist nur, ob es jemand bemerkt, dass andere Teile eingebaut sind. Welcher Pruefer z.B. schaltet alle Gaenge durch? Es bemerkt wahrscheinlich auch niemand, wenn ein Motor aus einem anderen Modell drin ist oder Bremsen.
Fakt ist nur, dass bei nicht erfolgter Eintragung, die Betriebserlaubnis erloschen ist. Wo man drauf stossen koennte, waere, wenn ein Unfall passiert nach dem das Fahrzeug genauer unter die Lupe genommen wird. Das kann dann dazu fuehren, dass der Versicherungsnehmer in Regress genommen wird(max. ca. 5000Euro) und dass er eine Strafe bekommt.
Dass ein Pruefer das herausfindet, erfordert schon, dass er sich mit dem Fahrzeugtyp genau auskennt, und die Wahrscheinlichkeit, dass das so ist, ist gering.
Man sollte aber immer auf dem Teppich bleiben, weil soetwas im Falle des Erwischtwerdens drastische Folgen haben kann.

Swen

was fuer einem motor kann ich da eigentlich einbauen ohne das ich den tuev
aendern muss??
das gleiche gilt fuern fahrwerk und bremsen und auch ein 5gang getribe waere
von vorteil - darf man so was?
hab naehmlich einen audi 80 LS mit 7ops - 1,6 l .- 4gang mit motorschaden
erworben und ueberleg ob ich ihm verschrotten lassen soll oder doch retten
bin fuer alle tips dankbar!
lukas


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